AGB

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Zwischen GEMAFREI.TV, St.-Apern-Str. 66/68, 50667 Köln, Telefon: 0221 58 604 605, E-Mail: info@gemafrei.tv (nachfolgend: Anbieter bzw. GEMAFREI.TV) und den Nutzern (nachfolgend Nutzer) der Internetseite GEMAFREI.TV und Kunden von GEMAFREI.TV gelten für die Nutzung der Internetseite GEMAFREI.TV sowie für den Vertragsschluss und die Geschäftsbeziehung mit Kunden insbesondere beim Erwerb von Nutzungslizenzen an musikalischen Werken und/oder Tonaufnahmen (nachfolgend: Musik) ausschließlich die nachfolgenden Nutzungs-, Geschäfts- und Lizenzbedingungen. Die Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Nutzer bzw. Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

(2) Maßgebend ist die jeweils gültige Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers werden von GEMAFREI.TV nicht anerkannt, es sei denn, die GEMAFREI.TV stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) GEMAFREI.TV behält sich die jederzeitige Änderungen der allgemeinen Geschäfts-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen etwa zur Umsetzung von Gesetzesänderungen oder der Anpassung der Angebote ausdrücklich vor.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Nutzungsbedingungen

(1) Zur Inanspruchnahme kostenpflichtiger Angebote von GEMAFREI.TV über die Internetseite GEMAFREI.TV ist der Kunde verpflichtet, alle persönlichen und sonstigen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Falls Sie minderjährig d.h. unter 18 Jahre alt sind, dürfen Sie GEMAFREI.TV nur unter Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters (Eltern) nutzen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, für die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Angebote von GEMAFREI.TV den jeweiligen Kaufpreis bzw. die jeweilige Lizenzgebühr zu zahlen.

§ 3 Verfügbarkeit des Angebots

Die über die Website von GEMAFREI.TV angebotenen Inhalte werden vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit und der Erreichbarkeit der Website zum Abruf bereitgehalten. Für Störungen im Rahmen von Anpassungs- und Wartungsarbeiten sowie sonstige Einschränkungen der Verfügbarkeit der Inhalte oder der Erreichbarkeit der Website und damit etwaig verbundener Datenverluste ist GEMAFREI.TV nicht verantwortlich. Schadensersatzansprüche des Nutzers sind insoweit ausgeschlossen. GEMAFREI.TV behält sich ferner das Recht vor, das Angebot ohne vorherige Ankündigung einzuschränken, zu ändern oder insgesamt einzustellen.

§ 4 Gegenstand und Zustandekommen von Lizenzverträgen

(1) Nutzer können über GEMAFREI.TV Lizenzverträge abschließen d.h. kostenpflichtige Nutzungslizenzen (Rechte zur Nutzung von Musik) erwerben. Beim Erwerb von Nutzungslizenzen gelten immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Geschäfts- und Lizenzbedingungen von GEMAFREI.TV.

(2) Sämtliche Musik, die über GEMAFREI.TV erhältlich ist, ist urheberrechtlich geschützt, aber GEMA-frei. Die Urheber der über GEMAFREI.TV verfügbaren Musik sind nicht Mitglied einer Verwertungs-gesellschaft oder haben die Rechte vor der Mitgliedschaft in vollem Umfang unbefristet an GEMAFREI.TV übertragen. Die Nutzungslizenzen können daher direkt von GEMAFREI.TV frei von Ansprüchen oder Rechten in- oder ausländischer Verwertungsgesellschaften (wie z.B. GEMA, SACEM, Buma/Stemra, ASCAP, PRS) erworben werden.

(3) Die angebotene Musik kann vor dem Erwerb einer Nutzungslizenz über GEMAFREI.TV vorgehört und herunter geladen werden.

(4) Für rein private, nicht gewerbliche Zwecke darf die Musik auch ohne kostenpflichtige Nutzungslizenz verwendet werden. Als privater Nutzer müssen Sie den Titel und die Webseite GEMAFREI.TV für mindestens 3 Sekunden deutlich sichtbar in Ihrem Projekt nennen. Private Nutzer sind natürliche Personen, welche die Musik nicht für eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwenden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nutzung zu Werbezwecken oder zu politischen Zwecken. YouTube Videos, in denen die Musik verwendet wird, dürfen ohne kostenpflichtige Nutzungslizenz nicht monetarisiert werden.

(5) Der Nutzer kann aus dem Repertoire der GEMAFREI.TV einen oder mehrere Musiktitel auswählen, die Nutzungsarten auswählen und eine Lizenz für die jeweils ausgewählten Nutzungsarten über den Button „In den Warenkorb“ in einem sog. Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Nutzungslizenzen an den sich im Warenkorb befindlichen Musiktiteln ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nutzungs-, Geschäfts- und Lizenzbedingungen) akzeptiert und dadurch insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung der Lizenz (Art und Umfang der Nutzungsrechtseinräumung) in sein Angebot aufgenommen hat.

(6) Nach Abschluss des Bestellvorgangs übersendet GEMAFREI.TV dem Kunden per Email eine Bestellbestätigung an die vom Kunden beim Bestellvorgang angegebene Emailadresse. GEMAFREI.TV stellt dem Kunden die Musik, an der der Kunde Nutzungslizenzen erworben hat, nach Zahlungseingang als Datei im .wav-Format zur Verfügung. Die Rechnung wird im PDF-Format separat an den Kunden übermittelt. Zusätzlich wird dem Kundens eine Bestätigung der GEMA-Freiheit inkl. Komponistenangabe (Lizenzdokument) im PDF-Format zugestellt.

(7) Der Vertragsschluss (Lizenzvertrag) kommt durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch GEMAFREI.TV zustande. Dies erfolgt durch die Zustellung des Lizenzdokuments.

(8) Sollte die Lizenzierung der vom Kunden ausgewählten Musik nicht möglich sein, etwa weil die entsprechenden Nutzungsrechte nicht mehr verfügbar sind, sieht GEMAFREI.TV von einer Annahmerklärung (Auftragsbestätigung) ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. GEMAFREI.TV wird dann den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

(9) Mit dem Abruf (Download) der Musik seitens des Kunden oder durch Übersendung der Musik an den Kunden wird GEMAFREI.TV von der Leistungspflicht, insbesondere von der Bereithaltung zum erneuten Abruf frei. Über den erstmaligen Abruf seitens des Kunden hinaus besteht keine Pflicht von GEMAFREI.TV zur weitergehenden, dauerhaften oder erneuten Bereitstellung der Musik und sonstiger Vertragsdokumente.

§ 5 Urheberrecht und allgemeine Lizenzbedingungen

(1) Die über die Website GEMAFREI.TV zugänglichen Inhalte, insbesondere Musik, Fotografien, Logos, Illustrationen, Texte und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung ist abseits der Schranken des Urheberrechtsgesetzes nur nach Erwerb einer dazu berechtigenden kostenpflichtigen oder kostenlosen Nutzungslizenz oder nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Einwilligung durch den Rechteinhaber gestattet.

(2) Durch Erwerb einer Nutzungslizenz von GEMAFREI.TV erhält der Kunde ein einfaches d.h. nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an der ausgewählten Musik. Das Urheberrecht als solches verbleibt beim Urheber, da es nicht übertragbar ist.

(3) Rechte zur Nutzung der von GEMAFREI.TV angebotenen Musik werden nur nach Maßgabe der vom Kunden/Nutzer ausgewählten Nutzungslizenz eingeräumt. Besonderheiten zu Art, Umfang, Dauer, Anzahl und sonstige zeitliche, inhaltliche und räumliche Beschränkungen der Nutzungserlaubnis ergeben sich aus dem jeweiligen Lizenzmodell und den dem jeweiligen Lizenzmodell zu Grunde liegenden Lizenzbedingungen, die unter § 6 („Besondere Lizenzbedingungen“) geregelt sind. Entsprechend der erworbenen Lizenz ist die Nutzung für private und/oder gewerbliche Zwecke gestattet.

(4) Es handelt sich bei der Musik von der GEMAFREI.TV um GEMA-freie Kompositionen. Eine Rechteeinholung über eine Verwertungsgesellschaft ist daher nicht erforderlich, da die Urheber der von GEMAFREI.TV angebotenen Musik nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SACEM, Buma/Stemra, ASCAP, PRS) sind bzw. alle Werke vor einer eventuellen Mitgliedschaft eines Mitgliedes in vollem Umfang an GEMAFREI.TV übertragen wurden. GEMAFREI.TV stellt den Kunden von allen urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen seitens der an der lizenzierten Musik beteiligten Musiker, Komponisten und Produzenten frei.

(5) Jegliche Nutzung, die über die nach den allgemeinen und besonderen Lizenzbedingungen erlaubte Nutzung hinausgeht, ist nicht gestattet. Insbesondere die Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung und öffentliche Aufführung sind nur im Umfang der jeweils erworbenen Nutzungslizenz gestattet. Nicht gestattet ist z.B. der körperliche oder unkörperliche kostenlose oder kostenpflichtige (Weiter-)Vertrieb bzw. Weiterverkauf der Musik und/oder der Lizenz. Jegliche Art der Verfügbarmachung der Musik über sog. Peer-to-Peer-Netzwerke (sog. Internettauschbörsen) ist nicht gestattet. Zu Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannte Nutzungsarten sind von keiner der Lizenzen erfasst.

(6) Erworbene Nutzungsrechte beschränken sich auf eine Nutzung der Musik in Verbindung mit dem von Seiten des Kunden beim Bestellvorgang angegebenen Produkt (Ware/Dienstleistung) und dem beim Bestellvorgang angebenden Projekt bzw. Kampagne. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesondert zu erwerbenden Lizenz.

(7) Die jeweilige Nutzungserlaubnis wird ausschließlich dem Kunden eingeräumt, der die Lizenz erworben hat. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Die erworbene Lizenz berechtigt weder zur Übertragung der Nutzungserlaubnis auf Dritte, noch zur Vergabe von Unterlizenzen.

(8) Sofern der Kunde ein „Vermittler“ (z.B. Werbeagentur) ist und die Nutzungslizenz an der Musik nicht für eigene Zwecke erwirbt, sondern die Nutzung der Musik im Rahmen eines Auftrags für einen Kunden erfolgen soll, ist der Vermittler ausnahmsweise berechtigt, seinem Kunden die Lizenz im erworbenen Umfang als einfache Lizenz weiter zu übertragen, wenn während des Bestellvorgangs der Kunde in dem dafür vorgesehenen Feld durch Angabe des Namens, der Firma und der Anschrift als „abweichender Lizenznehmer“ bestimmt wird. Eine darüber hinausgehende Weiterübertragung der Lizenz durch den Vermittler an Dritte oder durch den „abweichenden Lizenznehmer“ auf Dritte ist nicht gestattet. Der Vermittler ist verpflichtet, seinen Kunden ausdrücklich auf den Inhalt der Lizenzbedingungen und den Umfang der erlaubten Nutzung hinzuweisen sowie darauf hinzuweisen, dass die Musik von GEMAFREI.TV erworben wurde.

(9) Die erworbene Lizenz berechtigt, die vertragsgegenständliche Musik – sofern zur vertragsmäßigen Nutzung erforderlich – in digitaler Form in beliebige Dateiformate zur konvertieren. Ein einfaches Bearbeitungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als die Musik gekürzt, geschnitten oder wiederholt (Loop) wird oder mit einem Fade-In oder Fade-Out versehen wird oder mit Sprachaufnahmen (z.B. bei einer Lizenzierung für TV-Werbung oder Telefon-Ansagen) kombiniert wird. Eine darüber hinausgehende Bearbeitung oder Umgestaltung bedarf der separaten schriftlichen Zustimmung von GEMAFREI.TV.

(10) Der Kunde ist im Falle der körperlichen Vervielfältigung der Musik (z.B. auf Tonträgern wie CD, DVD etc.) verpflichtet, den Lizenzgeber (GEMAFREI.TV) und den Urheber in üblicher Weise zu nennen. Eine Nutzung der Musik durch den Kunden unter eigenem Namen ist nicht gestattet.

(11) Die Nutzung der Musik in einer Weise, die gegen das geltende Recht oder die öffentliche Ordnung oder den guten Sitten verstößt ist unzulässig. Die Nutzung der Musik im Zusammenhang mit Inhalten, die gegen geltende Strafgesetze und Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen ist nicht gestattet. Insbesondere ist die Nutzung der Musik im Zusammenhang mit rassistischen, grob anstößigen, pornografischen oder sonstige sexuellen oder jugendgefährdenden Inhalten sowie mit Gewalt verherrlichenden oder Gewalt verharmlosenden oder diskriminierenden Inhalten nicht zulässig. Ebenfalls unzulässig ist die Verwendung der Musik für Werbung politischer Parteien.

(12) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Bereitstellung der Musik zum Abruf erst nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Lizenzgebühr.

(13) Wenn der Kunde bei der Nutzung der Musik die Lizenzbedingungen nicht beachtet, insbesondere, wenn er die Musik in nicht erlaubter Weise benutzt oder den Umfang oder die Dauer der Nutzungserlaubnis überschreitet oder die Musik an unberechtigte Dritte weitergibt, ist GEMAFREI.TV berechtigt, den Lizenzvertrag ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wodurch jegliche Nutzung der Musik durch den Kunden unzulässig wird. GEMAFREI.TV ist dann außerdem berechtigt, den Kundenaccount zu sperren. Weitergehende Rechte von GEMAFREI.TV, zum Beispiel auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.

§ 6 Besondere Lizenzbedingungen (Lizenzmodelle und Umfang der Nutzungserlaubnis)

(1) GEMAFREI.TV bietet die nachfolgenden Lizenzmodelle an, die sich hinsichtlich der Lizenzbedingungen wie nachfolgend beschrieben unterscheiden. Eine Lizenz von GEMAFREI.TV gilt immer für ein spezielles Projekt (z.B. einen Film, einen Webclip oder einen Radiospot), sie ist immer für einen konkreten Verwendungszweck bestimmt und ist zeitlich unbegrenzt. Je nach erworbener Lizenz ist die Nutzung im nachfolgend beschriebenen Umfang erlaubt.

(2) Verwendungszweck A
(39,- EUR)
Redaktioneller Inhalt im Internet
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik für Web-Inhalte eingesetzt werden, solange es sich nicht um Werbung im klassischen Sinne, wie bei einem Viral oder Werbespot handelt. Beispiele für die erlaubte Nutzung sind:
-Audio-Podcast
-YouTube Tutorial
-Beauty Video
-Redaktionelles Web-TV, IPTV, Webvideo
-Hintergrundmusik für Firmenwebsite
-Flash-Intro
Dabei gilt eine Lizenz für einen Beitrag oder ein Video oder eine Podcast-Folge oder eine Domain inkl. aller Sub-Domains.
Telefonwarteschleife
Die GEMAfreie Musik darf als Wartemusik in einer Telefonwarteschleife eingesetzt werden (mit oder ohne Sprache). Eine Lizenz gilt pro Telefonanschluss, die Anzahl der Nebenstellen ist dabei nicht begrenzt.
Beschallung
Die GEMAfreie Musik darf für die Beschallung von Events (Messe, Tagung, Seminar etc.) sowie einer Filiale eines Einzelhandels oder eines gastronomischen Betriebs verwendet werden. Es gelten keine Beschränkungen für Faktoren wie Raumgröße oder Anzahl der Gäste.

(3) Verwendungszweck B
(69,- EUR)
Imagefilm
Die GEMAfreie Musik darf in einen Imagefilm eingebunden werden. Der fertige Film darf zeitlich unbegrenzt im Web, auf Veranstaltungen (Messen, Events) oder in Form eines Datenträgers weltweit eingesetzt werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion.
Film
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem Film (fiktional und non-fiktional) eingesetzt werden und zwar unabhängig davon, wie der Film ausgestrahlt wird (TV, Kino, Web etc.). Außerdem ist ein weltweites und zeitlich unbegrenztes Senderecht enthalten. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion. Für einen Werbespot benutzen Sie bitte Verwendungszweck C bzw. D.
Radio
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik für Rundfunksendungen bzw. -beiträge verwendet werden, solange das gesendete Material nicht als Werbemaßnahme für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen dient (redaktioneller Kontext). Für einen Radio-Werbespot benutzen Sie bitte Verwendungszweck C bzw. D.
TV
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik für TV-Inhalte eingesetzt werden, solange das gesendete Material in einem redaktionellen Kontext steht (nicht werblich). Eine Lizenz gilt für einen Beitrag und ist zeitlich unbegrenzt. Für einen TV-Werbespot benutzen Sie bitte Verwendungszweck C bzw. D.
Point of Sale
Die GEMAfreie Musik darf zeitlich unbegrenzt in einen POS-Werbespot eingebunden werden. Dabei benötigen Sie pro Abspielgerät jeweils eine Lizenz. Für das volle Senderecht unabhängig von der Anzahl der Abspielgeräte nutzen Sie am Besten Verwendungszweck E.
Mobile App
Die GEMAfreie Musik darf in eine Mobile-Application (z.B. iPphone-App, Mini-Game etc.) eingebunden werden.

(4) Verwendungszweck C
(149,- EUR)
Werbespot TV (regional)
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem TV-Werbespot verwendet werden, welcher über einen regionalen TV-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Werbespot Radio (regional)
Die GEMAfreie Musik darf für einen Rundfunkspot verwendet werden, welcher über einen regionalen Rundfunk-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Werbespot Kino (regional)
Die Musik darf als Hintergrundmusik in einem regionalen Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Hörbuch, Hörspiel, Meditations-CD
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem Hörbuch bzw. Hörspiel oder einer Meditations-CD verwendet werden. Dabei ist sowohl die Veröffentlichung auf Datenträger als auch die Veröffentlichung als Download gestattet.

(5) Verwendungszweck D
(199,- EUR)
Werbespot TV (national)
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem nationalen TV-Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Werbespot Radio (national)
Die GEMAfreie Musik darf für einen Rundfunkspot verwendet werden, welcher über einen nationalen Rundfunk-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Werbespot Kino (national)
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem nationalen Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Web-Werbung
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik für werbliche Web-Inhalte (Virals, Microsites, Produktvideos, Imageclips etc.) eingesetzt werden. Dabei gilt eine Lizenz für einen Clip bzw. ein Video und ist zeitlich unbegrenzt. Bei Web- bzw. Microsites gilt eine Lizenz für eine Domain inkl. aller Sub-Domains. Sowohl das Streaming als auch das Speichern und Abspielen der vertonten Projekte auf mobilen Endgeräten durch den Endnutzer ist erlaubt.

(6) Verwendungszweck E
(399,- EUR)
Lizenz für ein Projekt, unabhängig von Medium, Verwendungszweck, Auflage sowie Sende- bzw. Nutzungsgebiet.
Die Verwendung eines GEMAfreien Titels in einem Projekt ist mit dieser Lizenz unabhängig von Medium, Verwendungszweck, Auflage sowie Sende- bzw. Nutzungsgebiet. Die zeitliche Verwendung ist ebenfalls nicht eingeschränkt. Es sind lediglich unsere allgemeinen Vorschriften für die Verwendung von Musik zu beachten.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GEMAFREI.TV, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GEMAFREI.TV nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diesen geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise, die auf GEMAFREI.TV angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Nutzer kann die Zahlung per Sofortüberweisung, Vorkasse oder Paypal vornehmen.

(3) Die Zahlung der Lizenzvergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er GEMAFREI.TV die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch GEMAFREI.TV nicht aus.

§ 9 Sachmängelgewährleistung

GEMAFREI.TV haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf Mängel der von GEMAFREI.TV bereitgestellten Musik 12 Monate.

§ 10 Informationen über die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission

Unter dem folgenden Link stellt die EU-Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Bei Streitigkeiten aus Online-Verträgen über Warenkauf oder Dienstleistungen, unter Beteiligung von Verbrauchern, dient die Plattform als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen GEMAFREI.TV und dem Nutzer bzw. Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Nutzer um einen Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und GEMAFREI.TV Köln. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.