Preise

Eine Lizenz von GEMAFREI.TV gilt immer für ein spezielles Projekt (z.B. einen Film, einen Webclip oder einen Radiospot), sie ist immer für einen konkreten Verwendungszweck bestimmt und ist zeitlich unbegrenzt.

Kostenlose Nutzung

Für rein private, nicht gewerbliche Zwecke darf die Musik auch ohne kostenpflichtige Nutzungslizenz verwendet werden. Als privater Nutzer müssen Sie den Titel und die Webseite GEMAFREI.TV für mindestens 3 Sekunden deutlich sichtbar in Ihrem Projekt nennen. Private Nutzer sind natürliche Personen, welche die Musik nicht für eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwenden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nutzung zu Werbezwecken oder zu politischen Zwecken. YouTube Videos, in denen die Musik verwendet wird, dürfen ohne kostenpflichtige Nutzungslizenz nicht monetarisiert werden.

Verwendungszweck A
(39,- EUR)

Inhalt im Internet
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik für Web-Inhalte eingesetzt werden, solange es sich nicht um Werbung im klassischen Sinne, wie bei einem Viral oder Werbespot handelt.

Beispiele für die erlaubte Nutzung sind:

-Audio-Podcast
-YouTube Tutorial
-Beauty Video
-Redaktionelles Web-TV, IPTV, Webvideo
-Hintergrundmusik für Firmenwebsite
-Flash-Intro

Dabei gilt eine Lizenz für einen Beitrag oder ein Video oder eine Podcast-Folge oder eine Domain inkl. aller Sub-Domains.

Telefonwarteschleife
Die GEMAfreie Musik darf als Wartemusik in einer Telefonwarteschleife eingesetzt werden (mit oder ohne Sprache). Eine Lizenz gilt pro Telefonanschluss, die Anzahl der Nebenstellen ist dabei nicht begrenzt.

Beschallung
Die GEMAfreie Musik darf für die Beschallung eines bestimmten Events (Messe, Tagung, Seminar etc.), oder einer Filiale eines Einzelhandels oder gastronomischen Betriebs, oder eines Theaterstücks verwendet werden. Es gelten keine Beschränkungen für Faktoren wie Raumgröße oder Anzahl der Gäste.

Verwendungszweck B
(69,- EUR)

Imagefilm
Die GEMAfreie Musik darf in einen Imagefilm eingebunden werden. Der fertige Film darf zeitlich unbegrenzt im Web, auf Veranstaltungen (Messen, Events) oder in Form eines Datenträgers weltweit eingesetzt werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion.

Film
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem Film (fiktional und non-fiktional) eingesetzt werden und zwar unabhängig davon, wie der Film ausgestrahlt wird (TV, Kino, Web etc.). Außerdem ist ein weltweites und zeitlich unbegrenztes Senderecht enthalten. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion. Für einen Werbespot benutzen Sie bitte Verwendungszweck C bzw. D.

Radio
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik für Rundfunksendungen bzw. -beiträge verwendet werden, solange das gesendete Material nicht als Werbemaßnahme für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen dient (redaktioneller Kontext). Für einen Radio-Werbespot benutzen Sie bitte Verwendungszweck C bzw. D.

TV
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik für TV-Inhalte eingesetzt werden, solange das gesendete Material in einem redaktionellen Kontext steht (nicht werblich). Eine Lizenz gilt für einen Beitrag und ist zeitlich unbegrenzt. Für einen TV-Werbespot benutzen Sie bitte Verwendungszweck C bzw. D.

Point of Sale
Die GEMAfreie Musik darf zeitlich unbegrenzt in einen POS-Werbespot eingebunden werden. Dabei benötigen Sie pro Abspielgerät jeweils eine Lizenz. Für das volle Senderecht unabhängig von der Anzahl der Abspielgeräte nutzen Sie am Besten Verwendungszweck E.

Mobile App
Die GEMAfreie Musik darf in eine Mobile-Application (z.B. iPphone-App, Mini-Game etc.) eingebunden werden.

Verwendungszweck C
(149,- EUR)

Werbespot TV (regional)
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem TV-Werbespot verwendet werden, welcher über einen regionalen TV-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.

Werbespot Radio (regional)
Die GEMAfreie Musik darf für einen Rundfunkspot verwendet werden, welcher über einen regionalen Rundfunk-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.

Werbespot Kino (regional)
Die Musik darf als Hintergrundmusik in einem regionalen Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.

Hörbuch, Hörspiel, Meditations-CD
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem Hörbuch bzw. Hörspiel oder einer Meditations-CD verwendet werden. Dabei ist sowohl die Veröffentlichung auf Datenträger als auch die Veröffentlichung als Download gestattet.

Verwendungszweck D
(199,- EUR)

Werbespot TV (national)
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem nationalen TV-Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.

Werbespot Radio (national)
Die GEMAfreie Musik darf für einen Rundfunkspot verwendet werden, welcher über einen nationalen Rundfunk-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.

Werbespot Kino (national)
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik in einem nationalen Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.

Web-Werbung
Die GEMAfreie Musik darf als Hintergrundmusik für werbliche Web-Inhalte (Virals, Microsites, Produktvideos, Imageclips etc.) eingesetzt werden. Dabei gilt eine Lizenz für einen Clip bzw. ein Video und ist zeitlich unbegrenzt. Bei Web- bzw. Microsites gilt eine Lizenz für eine Domain inkl. aller Sub-Domains. Sowohl das Streaming als auch das Speichern und Abspielen der vertonten Projekte auf mobilen Endgeräten durch den Endnutzer ist erlaubt.

Verwendungszweck E
(399,- EUR)

Lizenz für ein Projekt, unabhängig von Medium, Verwendungszweck, Auflage sowie Sende- bzw. Nutzungsgebiet. Ideal auch für Werbung (international).

Die Verwendung eines GEMAfreien Titels in einem Projekt ist mit dieser Lizenz unabhängig von Medium, Verwendungszweck, Auflage sowie Sende- bzw. Nutzungsgebiet. Die zeitliche Verwendung ist ebenfalls nicht eingeschränkt. Es sind lediglich unsere allgemeinen Vorschriften für die Verwendung von Musik zu beachten.